Standardbedingungen und Garantiebedingungen
PolygonMach: Die juristische Person, die die Produkte verkauft, ist Polygonmach Endüstri Mak. İmalat San. Tic. Ltd. Şti..
KUNDE: Bezeichnet die juristische Person, die die Produkte kauft.
PRODUKTE: Bezeichnet Maschinen, Ausrüstungen und/oder Ersatzteile.
Polygonmach erklärt sich bereit, die Produkte zu dem vereinbarten Preis zu verkaufen, sofern der Kunde die nachstehenden Standardbedingungen akzeptiert.
Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, einschließlich elektronisch erteilter Bestellungen.
1. UMFANG
Der Umfang der von Polygonmach verkauften Produkte ist ausschließlich im Kauf- oder Verkaufsvertrag oder in den Produktspezifikationen von Polygonmach beschrieben.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst dieser Umfang keine Dienstleistungen oder Verpflichtungen von Polygonmach wie z. B. die Installation oder die Inbetriebnahme der Produkte.
2. PREIS UND ZAHLUNG
Die Preise verstehen sich zuzüglich Steuern und Abgaben.
Alle Zahlungen sind in der im Angebot angegebenen Währung (TRY, USD oder EUR) zu leisten.
Die Zahlungen müssen gemäß den im Angebot genannten Bedingungen erfolgen.
Bei Nichtzahlung erfolgt keine Lieferung oder nur eine Teillieferung.
Jede Lieferung gilt als separate Lieferung, und die Zahlung wird anteilig mit der Lieferung fällig.
Wenn der Käufer die Lieferung verzögert, gilt das Datum, an dem die Lieferung versandbereit ist, als Lieferdatum für Zahlungszwecke.
Polygonmach behält sich das Recht vor, die Produkte auf Risiko und Kosten des Käufers zu lagern.
Wenn der Käufer bis zum Fälligkeitsdatum nicht zahlt, erhebt Polygon Machine auf den Gesamtpreis der Produkte einen monatlichen Zinssatz von 2 %.
3. LIEFERUNG
Die Produkte werden ab Werk (EXW) geliefert.
Polygonmach kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die außerhalb seiner eigenen Verpflichtungen liegen.
4. HAFTUNG FÜR HERSTELLUNGS- UND VERARBEITUNGSFEHLER
4.1 Polygonmach repariert oder ersetzt alle Mängel, die auf fehlerhafte Materialien oder Verarbeitung zurückzuführen sind.
4.2 Mit Ausnahme von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien beschränkt sich die Garantie von Polygonmach auf Herstellungs-, Montage- und Verarbeitungsfehler, die innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung festgestellt werden.
4.3 Der Kunde muss Polygonmach unverzüglich schriftlich über jeden Mangel informieren.
Wird der Mangel nicht schriftlich gemeldet, erlischt die Garantie, und der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
4.4 Nach Eingang der schriftlichen Mitteilung verpflichtet sich Polygon Machine, innerhalb von 24 Stunden Service zu leisten, vorbehaltlich der bestehenden Bedingungen.
Polygonmach haftet nicht für Serviceverzögerungen aufgrund von Teilebeschaffung oder Herstellungsprozessen.
Fehlerhafte Teile werden repariert oder ersetzt.
Teile, die unter Garantie stehen, sind kostenlos.
Service- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.5 Während der Garantiezeit trägt der Kunde alle Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit den von Polygonmach erbrachten Serviceleistungen entstehen.
4.6 Alle Verschleißteile (Auskleidungen, Schrauben, Trichter, Zahnräder, Lager, Dichtungen usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen.
4.7 Für vorgefertigte Teile, die nicht von Polygonmach hergestellt werden (Motoren, Getriebe, Lager, Schmiersysteme, elektrische Schalttafelkomponenten usw.), gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Verantwortung und Organisation der Ausrüstung liegt jedoch bei Polygonmach.
4.8 Ersetzte Teile werden Eigentum von Polygonmach.
4.9 Polygonmach haftet nur für Mängel, die unter den von Polygonmach angegebenen oder zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Betriebsbedingungen auftreten.
Von Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
4.10 Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht in den Verantwortungsbereich von Polygonmach fällt, ist Polygonmach berechtigt, die entstandenen Kosten geltend zu machen.
4.11 Für die Gültigkeit des Garantieprozesses ist die Verwendung der von Polygonmach angegebenen Ersatzteile verpflichtend.
4.12 Für den Garantiezeitraum muss ein Wartungsvertrag mit Polygonmach abgeschlossen werden.
Wird kein Wartungsvertrag abgeschlossen, ist der Kunde verpflichtet, alle Wartungsbedingungen vollständig einzuhalten.
Bei Abschluss eines Wartungsvertrags führt Polygonmach viermal jährlich (alle drei Monate einmal) einen Service durch.
4.13 Polygonmach haftet nicht für Kapazitätsgarantien, Produktionsausfälle, Gewinnverluste oder Betriebsschäden, die nicht im ursprünglichen Kaufvertrag schriftlich angegeben sind.
5. HÖHERE GEWALT
5.1 Industrielle Streitigkeiten, Naturkatastrophen, Brände, Kriege, Mobilmachungen, Beschlagnahmungen, Bürgerkriege, Transport- oder Materialmangel, Energieeinschränkungen usw. gelten als höhere Gewalt.
Diese Situationen liegen außerhalb der Kontrolle der Parteien und können zu Verzögerungen bei der Vertragserfüllung führen.
5.2 Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei schriftlich informieren.
5.3 Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als sechs Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen.
6. GEISTIGES EIGENTUM UND HAFTUNG
6.1 Sollte das Design oder die Herstellung der Produkte von Polygonmach eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung im Land des Kunden darstellen, muss der Kunde Polygonmach darüber informieren, und Polygonmach übernimmt die erforderliche Verteidigung.
6.2 Zeichnungen, Spezifikationen, Daten, Software, Anweisungen und andere von Polygonmach bereitgestellte Dokumente dürfen nur für die Installation, den Betrieb, die Wartung und Reparatur der Produkte verwendet werden.
Diese Dokumente dürfen nicht kopiert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
7. INDIREKTE UND FOLGESCHÄDEN
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Produktionsausfälle, Gewinnverluste, Nutzungsausfälle oder andere indirekte Schäden.
8. GENEHMIGUNGEN, FREIGABEN, DATEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Installation und den Betrieb der Produkte erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen und die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
Die rechtzeitige Lieferung durch Polygonmach hängt davon ab, dass der Kunde die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen bereitstellt.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an den Produkten verbleibt bei Polygonmach, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Polygonmach beim Schutz dieses Eigentumsrechts zu unterstützen.
10. PRODUKTRÜGE
Alle Reklamationen, die zur Ablehnung der Produkte führen können, müssen innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung schriftlich an Polygonmach gemeldet werden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, gelten die Produkte als endgültig angenommen.
11. FUNDAMENTARBEITEN, BAU- UND MONTAGEVERANTWORTUNG
Die Erstellung und Eignung des Fundaments liegt in der Verantwortung des Kunden.
Polygonmach kann lediglich für eine begrenzte Zeit einen Supervisor für die Montage und Inbetriebnahme entsenden.
Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, haftet Polygonmach nicht für Bauarbeiten, Energie-Wasser-Luft-Kosten, Demontage- und Montagearbeiten usw.
12. STREITIGKEITEN UND RECHTLICHE HAFTUNG
Alle Streitigkeiten werden vor den Gerichten am Sitz von Polygonmach beigelegt.
Der Verkauf und Kauf von Produkten unterliegt dem Recht der Republik Türkei.
13. POLYGONMACH PRODUKTE UNTER GARANTIE
13.1 Diese Garantie gilt nur für Polygonmach-Geräte, Maschinen, Komponenten, Teile und Dienstleistungen.
13.2 Diese Garantie ersetzt alle anderen Garantien, Verpflichtungen und Rechtsmittel im Zusammenhang mit den von Polygonmach gelieferten Geräten und Dienstleistungen.
14. KONTAKTINFORMATIONEN
Für alle Garantie-, Service- und Rechtsanfragen können Sie Polygonmach über die folgenden Kanäle kontaktieren:
Adresse: MALIKÖY BAŞKENT OSB. TEKNOKENT CADDE NO:6 TEMELLİ/SİNCAN/ANKARA
Telefon: +905456421256
E-Mail: info@polygonmach.com









